Erläuterung zur Antragstellung Schulbeförderung
Sehr geehrte Eltern,
um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Ihnen die Unterschiede zwischen dem Schülerfahrausweis und dem kostenlosen Schülerticket kurz erläutern:
Schülerfahrausweis:
- Für Schüler gedacht, die nicht direkt am Schulort wohnen.
- Muss nur beantragt werden beim Schulantritt in Klasse 1, beim Wechsel in Klasse 7 sowie in Klasse 11.
- Bei allen anderen Klassenstufen bleibt der Fahrausweis automatisch gültig.
- Für Sie entstehen keine Kosten.
Kostenfreies Schülerticket:
- Ein zusätzliches Angebot des Landkreises.
- Kann von allen Schülern mit Wohnort und Schulort in der Uckermark beantragt werden.
- Schüler, die den Schülerspezialverkehr für den täglichen Schulweg nutzen, können diese Ticket nicht zusätzlich beantragen.
- Dieses Ticket ist derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 zeitlich befristet.
- Ebenfalls kostenfrei.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Ihr Kind Anspruch auf den Schülerfahrausweis hat, empfehlen wir, diesen zu nutzen. Das kostenfreie Schülerticket würde in diesem Fall für Sie und uns als Bearbeiter nur zusätzlichen Mehraufwand verursachen.