Erläuterung zur Antragstellung Schulbeförderung

Quelle: Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH

Sehr geehrte Eltern,

um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir Ihnen die Unterschiede zwischen dem Schülerfahrausweis und dem kostenlosen Schülerticket kurz erläutern:

Schülerfahrausweis:

  • Für Schüler gedacht, die nicht direkt am Schulort wohnen.
  • Muss nur beantragt werden beim Schulantritt in Klasse 1, beim Wechsel in Klasse 7 sowie in Klasse 11.
  • Bei allen anderen Klassenstufen bleibt der Fahrausweis automatisch gültig.
  • Für Sie entstehen keine Kosten.

Kostenfreies Schülerticket:

  • Ein zusätzliches Angebot des Landkreises.
  • Kann von allen Schülern mit Wohnort und Schulort in der Uckermark beantragt werden.
  • Schüler, die den Schülerspezialverkehr für den täglichen Schulweg nutzen, können diese Ticket nicht zusätzlich beantragen.
  • Dieses Ticket ist derzeit bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 zeitlich befristet.
  • Ebenfalls kostenfrei.

Wichtiger Hinweis:

Wenn Ihr Kind Anspruch auf den Schülerfahrausweis hat, empfehlen wir, diesen zu nutzen. Das kostenfreie Schülerticket würde in diesem Fall für Sie und uns als Bearbeiter nur zusätzlichen Mehraufwand verursachen.