Konzept Leistungsbewertung
Landkreis Uckermark
Willy-Gabbert-Schule Templin
Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“
Konzept Leistungsbewertung
1. Grundsätze
- Ziel der Leistungsermittlung ist die Feststellung des aktuellen Kompetenzniveaus gemessen an den Vorgaben des Rahmenlehrplanes in Verbindung mit dem schulinternen Curriculum.
- Leistungsbewertung ist ein bewusster planmäßiger pädagogischer Vorgang, der nachvollziehbar und verständlich sein muss.
- Leistungsbewertung der Information, zusätzlicher Förderung und Beratung der Schüler und Eltern/Sorgeberechtigten.
- Die Klassenkonferenz berät und beschließt über:
- Aufrücken
- Zeugnisse
- Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens
- Einführung schriftlicher Informationen zur Lernentwicklung anstelle von Noten.
In den Jahrgangsstufen 2-6 gehen schriftlich erbrachte Leistungen höchstens mit einem Anteil von 40% ein. (vgl. VV Leistungsbewertung Pkt. 5 (4), (5))
In der Sekundarstufe I gehen schriftliche Arbeiten mit einem Anteil von 50 Prozent in die abschließende Leistungsbewertung ein. (vgl. VV Leistungsbewertung Pkt. 5 (6))
Im Jahrgang 2 erfolgt die Leistungsbewertung in Form eines Worturteils.
In den Jahrgangsstufen 3 bis 10 erfolgt die Bewertung der Leistungen mit Noten.
Die Bewertung der Noten erfolgt nach folgendem Schlüssel:
Erreichte Leistung |
Note |
Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt |
100 - 96 % |
1 (sehr gut) |
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. |
95 - 80 % |
2 (gut) |
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. |
79 - 60 % |
3 (befriedigend) |
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. |
59 - 45 % |
4 (ausreichend) |
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. |
44 – 16 % |
5 (mangelhaft) |
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. |
unter 15 % |
6 (ungenügend) |
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |
2. Bewertungsbereiche
Leistungsbewertung erfolgt in den Bewertungsbereichen Klassenarbeit sowie unterrichtsbegleitende Bewertung.
Für Klassenarbeiten, Diktate, Vergleichsarbeiten, Facharbeiten und mündliche Leistungsüberprüfung am Ende der Klasse 10 werden Anspruch, Bearbeitungszeit und Anzahl vorgegeben.
Für alle weiteren Formen der Leistungserhebung (z.B. Kurzkontrollen, Tests, mündliche Leistungskontrollen) liegen diese Entscheidungen in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft.
Klassenarbeiten sind schriftliche Leistungsnachweise, die von allen Schülern einer Klasse anzufertigen sind. Ihre Inhalte beziehen sich jeweils auf eine abgeschlossene Unterrichtseinheit. Eine Ausnahme bilden die mehrstündigen Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 sowie die Vergleichsarbeiten, die am Ende des 10. Schuljahres geschrieben werden. Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch und Mathematik ab dem Jahrgang 4 geschrieben.
Klassenarbeiten sind den Schülern in der Regel mindestens eine Woche vorher anzukündigen.
Während einer Woche dürfen in einer Klasse nicht mehr als 2 Klassenarbeiten in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) geschrieben werden. Sie sind an verschiedenen Tagen zu schreiben.
Klassenarbeiten sind in der Reche nach der Anfertigung korrigiert an die Schüler zurückzugeben.
Bei der Korrektur sind in allen Fächern auch die sprachliche n Leistungen und die normgerechte Schreibung von Buchstaben und Ziffern zu berücksichtigen.
Gravierende Verstöße gegen grammatische und orthographische Regeln, schwerwiegende Mängel im Ausdruck und im normgerechten Schreiben können zu Punktabzug führen.
Alle Lehrkräfte der Schule vereinbaren hierzu ein einheitliches Vorgehen, über das die Schüler und Eltern regelmäßig zu informieren sind.
Die Bewertung der Klassenarbeiten soll nach dem dargestellten Schlüssel wie unter Punkt 3 erfolgen.
Klassenarbeiten sind im Unterricht zu besprechen. Die Bewertungskriterien sind zu erläutern. Eine Berichtigung soll zu allen Klassenarbeiten angefertigt werden.
Nach dem Besprechen im Unterricht sind alle Klassenarbeiten an die Schüler auszugeben, von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und in der Schule abzugeben.
Wenn im Einzelfall eine Rückgabe an die Schule in angemessener Frist nicht erwartet werden kann, sind die Erziehungsberechtigten über die Möglichkeit der Kenntnisnahme in der Schule zu informieren.
Klassenarbeiten, Aufgabenstellungen und Bewertungsschlüsssel werden in der Schule aufbewahrt und zum Schuljahresende für zwei Jahre in der Schule gelagert.
Zum Ende der 10. Klasse werden in Deutsch und Mathematik zentrale Vergleichsarbeiten geschrieben und bewertet.
Alle Schüler der Jahrgangsstufe 10 fertigen eine Facharbeit an. Diese wird von der betreuenden Lehrkraft bewertet.
Näheres zur Bewertung ist im Konzept „Facharbeit in der Jahrgangsstufe 10“ nachzulesen.
Die Benotung erfolgt im Fach entsprechend des Themas der Facharbeit.
Alle Schüler der 10. Klasse nehmen an einer mündlichen Leistungsüberprüfung in den Fächern Deutsch oder Mathematik teil.
Eine mündliche Leistungsüberprüfung in Englisch erfolgt, wenn der Schüler den Abschluss der Berufsbildungsreife erlangen möchte. Die Entscheidung darüber treffen die in der Klasse unterrichtenden Lehrer.
Hausaufgaben werden in der Regel nicht benotet. Eine Bewertung ist möglich, wenn die Schülerleistung in der Schule dargestellt wird oder zum Gegenstand einer Leistungsbewertung gemacht wird.
Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht sind bei der Leistungsbewertung angemessen einzubeziehen. Bei kontinuierlicher Leistungsbeobachtung erfolgt die zusammenfassende Bewertung in regelmäßigen Abständen und nach nachvollziehbaren und transparenten Kriterien.
3. Bildung von Zeugnisnoten
Im Jahrgang 2 erfolgt die Leistungsbewertung in Form eines Berichtszeugnisses.
Halbjahresnoten
Für die Erteilung von Halbjahresnoten werden alle vom Schüler im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungsnachweise herangezogen. Die jeweilige Halbjahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der unterrichtsbegleitenden Bewertungen und der gewichteten Noten der Klassenarbeiten.
Schuljahresnoten
Die Schuljahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der für beide Schulhalbjahre erfassten Ergebnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Wertigkeit der Noten.
Die Halbjahres- bzw. Schuljahresnote wird als Zensurendurchschnitt ermittelt. Liegt dieser zwischen x,4 und x,6 entscheidet der Fachlehrer unter besonderer Berücksichtigung der Notentendenz sowie der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens des Schülers im Verlaufe des Bewertungszeitraumes und der Schwerpunkte der Leistungsüberprüfung.
Die Noten für die Bereiche Allgemeine Grundlagen (Jahrgang 7 – 10), Naturwissenschaften (Jahrgang 7 – 10), Gesellschaftswissenschaften (Jahrgang 5 – 10), Lebenswelt – Berufsorientierung (Jahrgang 7 – 10) errechnet der Klassenlehrer und legt sie somit fest.
Im Notenbuch wird die Halbjahresnote blau eingeschrieben und die Jahresendnote rot.
4. Überprüfung erteilter Noten
Die Überprüfung erteilter Benotung für Klassenarbeiten erfolgt auf Grund von Nachfrage und Beschwerde Erziehungsberechtigter.
Im Falle von Nachfragen und Beschwerden, die sich auf unterrichtsbegleitende Bewertungen und Zeugnisnoten beziehen können, obliegt die Klärung dem entsprechenden Fachlehrer. Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Ergebnis der Klärung nicht einverstanden, haben sie die Möglichkeit, unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich eine Überprüfung durch die Schulleitung zu verlangen. Der Schulleitung sind dazu auf Anforderung sämtliche im Zusammenhang mit der Benotung erforderlichen Unterlagen durch die Fachlehrkraft vorzulegen.
Die Schulleitung kann die Stellungnahme einer zweiten Fachlehrkraft hinzuziehen. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis der Überprüfung in einem Gespräch oder schriftlich mitgeteilt.
5. Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
Für alle Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 9 erfolgt die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in Form von Noten zum Schuljahresende und in der Jahrgangsstufe 10 zum Schulhalbjahr.
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt auf der Grundlage der Notenstufen
- hervorragend ausgeprägt (1),
- deutlich ausgeprägt (2),
- teilweise ausgeprägt (3) und
- wenig ausgeprägt (4) im Zeugnis.
Die Benotung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird durch den Klassenlehrer nach Beratung mit den in der Klasse jeweiligen Lehrkräften in der Klassenkonferenz erstellt.
Zeitplan zur Orientierung (variabel, da abhängig vom Schuljahresende)
Termin |
Was |
Wer |
10 Wochen vor Schuljahresende |
|
|
8 Wochen vor Schuljahresende |
|
|
6 Wochen vor Schuljahresende |
|
|
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird im Notenbuch eingetragen. Dafür wird eine Doppelseite im Notenbuch verwendet.
6. Allgemeines zu Zeugnisse
Auf den Zeugnissen dürfen unter „Bemerkungen“ keine Formulierungen enthalten sein, die für den Schüler nachteilig sein können.
Eintragungen über die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften u.ä. können vorgenommen werden.
7. Schlussbemerkungen
Die Grundsätze der Leistungsbewertung wurden entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz §85, Abs. (2), Pkt. 5, der VV Leistungsbewertung vom 21.07. 2011 sowie die geänderten VV Leistungsbewertung vom 26.02.2013, 14.07.2014, 27.05.2015, 14.02.2018, die Beschlüsse der jeweiligen Gremien und dem bisher gültigen Grundsätzen zur Leistungsermittlung und –bewertung in der Fassung beschlossen am: 09.05.2011 durch die Konferenz der Lehrkräfte erarbeitet.
Die Leistungsbewertung ist Ausgangspunkt für die Förderung des Schülers. Sie bildet die Grundlage für die Gestaltung der Schullaufbahn. Schwerpunkte für die Leistungserziehung sind die Entwicklung von Anstrengungsbereitschaft und die Stärkung des Vertrauens in die eigene Leistungsfähigkeit des Schülers.
Die Leistungsbewertung ist kein Mittel zur Disziplinierung.
Leistungsbewertung und Zensierung sind stets neu zu durchdenken und in den Mittelpunkt der Arbeit in den Fachkonferenzen zu rücken. Das ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Prozess.
8. Evaluation
Im Schuljahr 2010/2011 wurden die Grundsätze zur Leistungsermittlung und –bewertung erarbeitet. Sie wurden im Schuljahr 2014/2015 evaluiert, anschließend überarbeitet und aktualisiert. Am 13.07.2015 wurde die überarbeitete Fassung durch die Konferenz der Lehrkräfte beschlossen. Es wurde festgelegt, dass im Schuljahr 2018/2019 diese Grundsätze erneut evaluiert werden.
Das Ergebnis der Evaluierung zeigte, dass ein neues Konzept der Leistungsbewertung auf Grundlage der bisher gültigen Dokumente und Erfahrungen erarbeitet werden soll.
Nach einer Erprobungszeit von einem Kalenderjahr soll das vorliegende Konzept zur Leistungsbewertung geprüft bzw. Veränderungen eingearbeitet werden.
Zum Ende des Schuljahres 2019/2020 erfolgt die Evaluierung erneut.
Die Beschlussfassung erfolgte am 15.01.2019.
Konzept Leistungsbewertung
ANHANG
„Zur Gewährleistung einer einheitlichen Bewertung legen die Konferenzen der Lehrkräfte die Grundsätze der Leistungsbewertung für die gesamte Schule und die Fachkonferenzen die jeweiligen fachbezogenen Besonderheiten fest.“ (VV Leistungsbewertung, Pkt. 3, Abs. 2)
Quelle: VV Leistungsbewertung vom 21. Juli 2011 zuletzt durch die VV vom 26. Februar 2016 geändert
Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten
Bildungsgang Primarstufe
Fach/Lernbereich |
Jahrgangsstufe |
Anzahl im Schuljahr |
Dauer in Minuten |
Deutsch1 |
2 |
2 |
30 |
3 |
3 |
30 |
|
4 |
4 |
45 |
|
5 |
4 |
45 |
|
6 |
4 |
60 |
|
Mathematik |
2 |
2 |
30 |
3 |
3 |
30 |
|
4 |
3 |
45 |
|
5 |
4 |
45 |
|
6 |
4 |
45 |
|
Englisch |
4 |
3 |
30 |
5 |
4 |
45 |
|
6 |
4 |
45 |
|
Naturwissenschaften2 |
5 |
2 bis 3 |
30 |
6 |
2 bis 3 |
45 |
|
Gesellschaftswissenschaften2 |
5 |
2 bis 3 |
30 |
6 |
2 bis 3 |
45 |
1 In den Jahrgangsstufen 3 werden eine schriftliche Arbeit und in den Jahrgangsstufen 4 bis 6 jeweils zwei schriftliche Arbeiten durchgeführt, in denen der Schwerpunkt der Bewertung auf der Rechtschreibung liegt.
2 Die Entscheidung über die Anzahl trifft die Fachkonferenz.
Jahrgangsstufen 7 bis 10
Fach/Lernbereich |
Jahrgangsstufe |
Anzahl im Schuljahr |
Dauer in Minuten |
Deutsch |
7 |
4 |
45 bis 90 |
8 |
4 |
45 bis 90 |
|
9 |
4 |
45 bis 90 |
|
10 |
3 |
45 bis 135 |
|
Mathematik |
7 |
4 |
45 |
8 |
4 |
45 bis 90 |
|
9 |
4 |
45 bis 90 |
|
10 |
3 |
45 bis 135 |
|
Englisch |
7 |
4 |
45 |
8 |
4 |
45 |
|
9 |
3 |
45 bis 90 |
|
10 |
3 |
45 bis 90 |
Fächerspezifische Festlegungen der Fachkonferenzen
Deutsch
- Primarstufe/ Sekundarstufe I: Rechtschreibung/ Grammatik
Note |
Abschreib-übungen |
Diktat |
Jahr--gangs- stufe |
Anzahl Diktate/ Abschreib-übungen |
Diktat Anzahl der Wörter |
1 |
0 Fehler |
0 bis 1 Fehler |
2 |
2 |
ca. 10/ 20 Wörter – Wortdiktat, Laufdiktat, Diktat: kurze Sätze |
2 |
1 bis 3 Fehler |
1,5 bis 3 Fehler |
3 |
2 |
ca. 10/ 20 Wörter - Wortdiktat ca. 20/ 30 Wörter Laufdiktat/ Abschrift, Diktat: kurze Sätze |
4 |
3 |
||||
3 |
3,5 bis 6,5 Fehler |
3,5 bis 6,5 Fehler |
5 |
3 |
ca. 40/ 50 Wörter Laufdiktat/ Abschrift, ca. 30 Wörter Diktat |
6 |
3 |
||||
4 |
7 bis 10,5 Fehler |
7 bis 10,5 Fehler |
7/8 |
3 |
ca. 50/ 60 Wörter Diktat |
5 |
11 bis 14 Fehler |
11 bis 14 Fehler |
9/10 |
2 |
ca. 70/80 Wörter Diktat |
6 |
ab 14,5 Fehler |
ab 14,5 Fehler |
|
|
|
- Primarstufe: Umgang mit Texten/ Lesen
- Sekundarstufe I: Literatur
Zur Beurteilung der Leseleistungen bzw. eines Gedichtvortrages werden folgende Kriterien herangezogen:
Leseleistung |
Gedichtvortrag |
|
|
Sachkunde
- Jahrgangsstufen 3 und 4
Es erfolgen mündliche Leistungskontrollen, welche aufgabendifferenziert gestellt und benotet werden.
Schriftliche Leistungskontrollen werden angekündigt, wenn sie zeitlich bzw. inhaltlich umfassender sind. Dem Niveau des Lese- und Schreibvermögens des einzelnen Schülers ist Rechnung zu tragen.
Mathematik
- Primarstufe
Jgst. |
Arithmetik/ Geometrie |
||
Anzahl |
Termin |
Zeitumfang |
|
2 |
1 |
je Halbjahr |
30 Minuten |
3 |
1 |
je Halbjahr |
30 Minuten |
4 |
1 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
5 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
6 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
- Sekundarstufe I
Jgst. |
Arithmetik |
Geometrie |
||||
Anzahl |
Termin |
Zeitumfang |
Anzahl |
Termin |
Zeitumfang |
|
7 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
8 |
1 1 |
je Halbjahr |
45 Minuten 90 Minuten |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
9 |
1 1 |
je Halbjahr |
45 Minuten 90 Minuten |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
10 |
1 1 1 |
je Halbjahr |
45 Minuten 90 Minuten |
1 |
1. Halbjahr |
45 Minuten |
2. Halbjahr |
135 Minuten |
Englisch
- Jahrgangsstufen 4, 5 und 6
- Sekundarstufe I
Fachspezifische Kompetenzbereiche für die Bewertung der Englischleistungen sind:
- Hörverstehen
- Sprechen
- Lesen
- Schreiben
- Vokabelkenntnisse.
Eine entsprechende Notenbucheinteilung wird vorgenommen.
Jgst. |
Anzahl |
Termin |
Zeitumfang |
4 |
2 1 |
1. Halbjahr 2. Halbjahr |
30 Minuten |
5 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
6 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
7 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
8 |
2 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
9 |
2 1 |
1. Halbjahr 2. Halbjahr |
45 Minuten 90 Minuten |
10 |
2 1 |
1. Halbjahr 2. Halbjahr |
45 Minuten 90 Minuten |
Gesellschaftswissenschaften
- Jahrgangsstufen 5/ 6
Jgst. |
Anzahl |
Termin |
Zeitumfang |
5 |
1 |
je Halbjahr |
30 Minuten |
6 |
1 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
Ab Jahrgangsstufe 5 werden die Schüler auf Schülervorträge vorbereitet. Diese werden nach Ermessen des Lehrers bewertet.
Die Eintragung der Zensuren im Notenheft wird durch Benennung der bewerteten Schwerpunkte (Thema, evtl. Mitarbeit, evtl. Fleiß, Lernerfolgskontrollen, schriftliche Arbeiten, Schülervorträge, Heftführung, Hausaufgaben usw.) kenntlich gemacht.
Naturwissenschaften
- Jahrgangsstufen 5/ 6
Jgst. |
Anzahl |
Termin |
Zeitumfang |
5 |
1 |
je Halbjahr |
30 Minuten |
6 |
1 |
je Halbjahr |
45 Minuten |
Ab Jahrgangsstufe 5 werden die Schüler auf Schülervorträge vorbereitet. Diese werden nach Ermessen des Lehrers bewertet.
Die Eintragung der Zensuren im Notenheft wird durch Benennung der bewerteten Schwerpunkte (Thema, evtl. Mitarbeit, evtl. Fleiß, Lernerfolgskontrollen, schriftliche Arbeiten, Schülervorträge, Heftführung, Hausaufgaben usw.) kenntlich gemacht.
Im Bereich Naturwissenschaften werden mündliche und schriftliche Lernerfolgskontrollen sowie Tests nach Ermessen des Fachlehrers durchgeführt.
Tests (schriftlich und mündlich) weisen einen hohen Anteil von visuellen Darstellungen und eine Auswahl von Antwortmöglichkeiten aus.
Wirtschaft – Arbeit – Technik
- Jahrgangsstufen 5/6
In den Jahrgangsstufen 5/6 wird der WAT-Unterricht in den Bereichen Schulgarten und Werkstatt erteilt.
Die Halbjahres- bzw. Jahresendnote setzt sich wie folgt zusammen:
|
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
||||
Theorie |
Praxis Schulgarten |
Praxis Werkstatt |
Theorie |
Praxis Schulgarten |
Praxis Werkstatt |
|
Anzahl Noten |
1 |
1 |
3 |
1 |
3 |
3 |
- Jahrgangsstufen 7/8
In den Jahrgangsstufen 7/8 wird der WAT-Unterricht in den Bereichen Schulgarten/Werkstatt und Hauswirtschaft halbjahresweise erteilt.
Die Benotung wird wie folgt vorgenommen:
|
Schulgarten/Werkstatt |
Küche |
||
Theorie |
Praxis |
Theorie |
Praxis |
|
Anzahl Noten |
2 |
4 |
2 |
4 |
- Jahrgangsstufe 9
|
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
||||
Praxislernen |
LBV |
Praxislernen/ SBP |
LBV |
|||
|
Theorie |
Praxis |
Theorie |
Praxis |
||
Anzahl Noten |
2 (Deckblatt, 1. Bericht) |
4 |
3 |
1 (2. Bericht) 2 (Praktikumsmappe SBP) |
4 |
3 |
- Jahrgangsstufe 10
|
1. Halbjahr |
2. Halbjahr |
||||
Praxislernen |
LBV |
Praxislernen |
LBV |
|||
Theorie |
Praxis |
Theorie |
Praxis |
|||
Anzahl Noten |
2 (Deckblatt, 1. Bericht) |
4 |
3 |
1 (2. Bericht)
|
4 |
3 |
Sport
- Primarstufe
- Sekundarstufe
Folgende Kriterien bilden die Grundlage für die Leistungsermittlung und Bewertung:
- Vollständigkeit der Sportsachen (®Belehrung: 3x ohne Sportsachen Note 6)
- Geräteturnen (nach Ermessen des Lehrers)
- Leichtathletik
- Spiele
- Grundübungen.
Dazu wurde in der Fachkonferenz eine Bewertungstabelle erarbeitet.
Die Leistungen in den Disziplinen der Leichtathletik werden auf der Grundlage der Wertetabellen benotet.
Bei der Bewertung der sportlichen Leistungen wird die Leistungsfähigkeit des einzelnen Schülers berücksichtigt und ggf. individuelle Alternativen angeboten. Eine Leistungsverweigerung wird mit der Note 6 bewertet. Das Fehlen der Sportsachen hat zur Folge, dass der Schüler nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen kann und das einer nicht erbrachten Leistung gleichzusetzen ist.
Die Leistungen der Schüler, die am Schwimmunterricht teilnehmen, werden pro Halbjahr 2mal benotet.
Bei der Leistungsbenotung in der Disziplin Spiele stehen die allgemeine Bewegung, die Grundfertigkeiten (z.B. Werfen, Fangen), die Regelkenntnisse und –einhaltungen sowie Fairness und Teamgeist im Vordergrund.
Die Leistungen des Schulcrosslaufes und den einzelnen Disziplinen des Schulsportfestes werden entsprechend benotet. Für den Mittelstreckenlauf werden eine Mitarbeits- und eine Leistungsnote erteilt.
Alle im Fach Sport erteilte Noten sind gleichwertig.
Musik
- Primarstufe
Fachspezifische Kompetenzbereiche für die Bewertung sind:
- Singen (Einhaltung der Melodie, der Rhythmik, des Tempos)
- Text (Textsicherheit)
- Musikhören (Heraushören von Instrumenten, musikalischen Ausdrucksmitteln, Formmerkmalen, Erkennen von Motiven)
- Instrumentalkunde
- Rhythmik und Bewegung
- Sekundarstufe
Fachspezifische Kompetenzbereiche für die Bewertung der Musikleistungen in den Klassen 7 bis 10 sind:
- Singen (Einhaltung der Melodie, der Rhythmik, des Tempos)
- Text (Textsicherheit)
- Musikhören (Heraushören von Instrumenten, musikalischen Ausdrucksmitteln, Form-merkmalen, Erkennen von Motiven)
- Schriftliche Leistungsermittlungen (bis zu 4 pro Halbjahr)
- Rhythmik und Bewegung
Diese Bereiche sind auch als Einteilung im Notenheft vorzunehmen.
Kunst
- Primarstufe
- Sekundarstufe
Folgende Kriterien bilden die Grundlage für die Leistungsermittlung und Bewertung
- Arbeitsmittel (Zeichenblock A3 / A4, Wasserfarben (Tempera – Töpfe oder Tuben),
mind. 3 verschiedene Pinsel, Wasserbecher, Mischpalette, Lappen) pro Halbjahr 2 Noten
- Schülerarbeit: zwei Noten
1. Note: Umsetzung des Themas, Idee, Inhalt
2. Note: Farbige Ausführung: Farbauftrag, Verwendung der Materialien, Sauberkeit)
Mündliche Leistungsüberprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 in Deutsch oder Mathematik
Fach |
Termin |
Konsultation |
Bereiche der Leistungsüberprüfung |
Deutsch |
ca. Mai/ Juni |
45-90 Minuten |
ergeben sich aus der schriftlichen Leistungsüberprüfung
15 Minuten Vorbereitungszeit 15 Minuten Leistungsüberprüfung |
ODER
Mathematik |
ca. Mai/Juni |
45-90 Minuten |
ergeben sich aus der schriftlichen Leistungsüberprüfung
15 Minuten Vorbereitungszeit 15 Minuten Leistungsüberprüfung |
Schüler, die den Abschluss der Berufsbildungsreife erlangen möchten |
|||
Englisch |
ca. Mai/Juni |
45-90 Minuten |
15 Minuten Vorbereitungszeit 15 Minuten Leistungsüberprüfung |