Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 3. Mai 2021

29. 04. 2021

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

 

Hier die aktuellen Informationen bezüglich der Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 3. Mai. Abhängig vom Inzidenzwert gelten folgende allgemeingültige Regelungen:

 

Die Schüler/innen der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen) werden

  • bei einem Inzidenzwert bis 165 im Wechsel von Distanz-und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet;
  • ab einem Inzidenzwert über 165 im Distanzunterricht beschult.

 

Die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen werden

  • unabhängig vom Inzidenzwert
  • im Wechsel von Distanz-und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet. 

 Dabei gilt für die Durchführung der Prüfungen (Haupttermine) ab dem 15. April 2021, dass der Präsenzunterricht an den Prüfungsterminen ausgesetzt wird, um gewährleisten zu können, dass die Prüfungen in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden und die Schulen nicht neben den Prüfungen auch den Präsenzunterricht organisieren müssen.

 

Alle anderen Schüler/innen der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Förderschulen werden

  • bei einem Inzidenzwert bis 165 im Wechsel von Distanz-und Präsenzunterricht (Wechselmodell) unterrichtet;
  • ab einem Inzidenzwert über 165 im Distanzunterricht beschult.

 

Schulorganisatorische Einzelaspekte

 

Organisation des Unterrichts in der Primarstufe

  • Beibehaltung der Lerngruppen
  • Wechselmodell (Wechsel A/ B-Woche)
  • vom 03. Mai bis 07. Mai 2021 = A-Woche

 

Unterrichtsorganisation Sek I

  • Beibehaltung der Lerngruppen
  • Wechselmodell (Wechsel A/ B-Woche)
  • vom 03 Mai bis 07. Mai 2021 = B-Woche

 

Hygiene, Infektionsschutz

 

  • Testkonzept für Schule hat Bestand.
  • Verpflichtung zum Tragen medizinischer Masken in Schule, Unterricht und im Schülerverkehr (Gemäß § 17 Abs. 1 der 7.SARS-CoV-2-EindV sind Schüler/innen, Lehrkräfte und Besucher/innen verpflichtet, im Innenbereich der Schulen eine medizinische Maske zu tragen.)
  • Ausnahmen von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten für:

alle Schüler/innen während des Sportunterrichts,

Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 im Außenbereich der Schule,

Schüler/innen und Lehrkräfte während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume, in denen die medizinische Maske abgenommen werden kann und im Interesse regelmäßiger Tragepausen zur Erholung auch sollte;

Schüler/innen bei Klausuren mit einer Dauer ab 240 Minuten, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird, was die Schulleiter/innen im Interesse der betreffenden Schüler/innen durch die Nutzung entsprechender Räume im Rahmen des schulorganisatorisch Machbaren ermöglichen.

 

Weiterhin gilt, dass die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion im Verantwortungsbereich jeder und jedes einzelnen liegen:

  • Auf korrekte Hust-und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) achten.
  • Regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden.
  • Ausleih-und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen.
  • Keine Nutzung von Schulräumen, die nicht ausreichend belüftet werden können.
  • Räume regelmäßig und ausgiebig lüften (Stoßlüften).

 

Infektionsschutz

ist weiterhin zu beachten.

 

Und wie immer gilt: Bei Fragen bitte an den Klassenlehrer oder das Sekretariat wenden!