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Informationen zum Umgang mit der Testpflicht

14. 04. 2021

Liebe SchülerInnen, Eltern und Erziehungsberechtigte!

Seit 12.04.2021stehen für alle SchülerInnen Selbsttests in den Schulen zum zweimaligen Selbsttesten zur Verfügung. Selbsttests können von Privatpersonen ohne medizinische Vorkenntnisse selbst durchgeführt werden. Für den Schulbereich kommen Antigen- Selbsttests mit einer Probenentnahme aus dem vorderen Nasenbereich zum Einsatz. Das Selbsttesten der SchülerInnen gibt Klarheit über die Infektionslage an der Schule.

Ab 19. April 2021 wird der Nachweis eines negativen Testergebnisses  auf das Coronavirus SARS- CoV- 2 Voraussetzung für das Betreten der Schule sein.

SchülerInnen sowie das Schulpersonal haben an zwei von der Schule bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.

Die Mehrzahl der Ergebnisse von Antigen- Selbsttests ist korrekt. Ein positives Ergebnis mit einem geeigneten Antigen- Test stellt zunächst einen Verdacht auf eine SARS- CoV- 2- Infektion dar. Die endgültige Diagnose wird erst durch den nachfolgenden PCR- Test und die ärtzliche Beurteilung gestellt.

Sofern Erziehungsberechtigte im Einzelfall die Schule betreten, erfüllen sie die Anforderungen des § 17a der Eindämmungsverordnung durch die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses.

Im Anhang finden Sie die Dokumente der Schule sowie einen Link zum Erklär- Video zur Durchführung des Selbsttests.