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Zeugnisregelung verändert!

28. 01. 2021

Kurzfristig wurde durch das Ministerium die Regelung zum Verschicken der Zeugnisse verändert:

Nachdem absehbar ist, dass die SchülerInnen aufgrund der pandemischen Lage nach den Winterferien nicht in den Präsenzunterricht zurückkehren können - auch nicht im Wechselmodell - werden die diesjährigen Halbjahreszeugnisseab dem 29. Januar (Zeugnistag) von den Schulen per Post versendet. Das gilt für die Zeugnisse aller SchülerInnen, für die der Präsenzunterricht untersagt ist oder die vom Präsenzunterricht befreit sind. Der Postversand erfolgt mit einfachem Brief. Der Versand per Email ist aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten.