Hygieneregeln im Schulbetrieb

07. 08. 2020

Die Situation in Bezug auf die Infektionsgefahr hat sich nicht verändert. Deshalb wollen wir noch einmal auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes hinweisen. Den gesamten Wortlaut des Gesetzes finden Sie unter dem angegebenen Link.